update – die Verordnung wurde ist zwischenzeitlich wieder aufgehoben! Aus dokumentarischen Gründen bleibt der Beitrag aber bestehen.
Die Rechtsverordnung des Landes wegen der Verbreitung des Coronavirus hat ein Kontaktverbot erlassen, das bedeutet, dass unter Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern und der vorgegebenen Personengrenze von zwei Personen beziehungsweise bei Familien und Personen, die in einem Hausstand leben, das Spazierengehen, Joggen oder Gassigehen mit dem Hund erlaubt ist.
Die Stadt Mannheim hat für besonders belebte Orte zusätzlich eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt ab dem 24.03.2020 Folgendes:
– Rheinterrassen (auf den Wiesen am Rheinufer zwischen Rheinterrassen/Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn des Waldparks) und Neckarwiese (am Nordufer zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke):
Auf den Gehwegen darf man unter Einhaltung der oben genannten Regelungen weiterhin spazieren gehen, joggen, mit dem Hund Gassi gehen oder sich auf Bänke setzen.
– Friedrichsplatzanlage (unterer, tieferliegender Bereich des Wasserturmgeländes) und Paradeplatz:
Die Wege um die Anlage und den Platz sind offen und frei begehbar.
Die zusätzlichen Maßnahmen für in der Regel besonders belebte Orte wurden getroffen, weil dort die Durchsetzung der Kontaktverbote der Rechtsverordnung nur schwer zu kontrollieren und durchzusetzen ist. Mit der Vermeidung solcher Situationen wird auch das Infektionsrisiko reduziert.
Aufenthaltsverbot an besonders belebten Orten
Text: Stadt Mannheim
(385) 03.2020
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