Parkschilder

1 Feb

Parkraumbewirtschaftung, wie es in schönem Amtsdeutsch heißt, wird auf Grundlage unseres nationalen Straßenverkehrsgesetzes durchgeführt und es mag inzwischen 10 oder 12 Jahre her sein, als jemandem im Ministerium auffiel, dass der allgemein geläufige und in die Verkehrsordnung aufgenommene Begriff Anwohnerparken etwas schräg ist. Weil die Leute ja nicht anwohnen sondern bewohnen, sind sie folglich keine Anwohner sondern Bewohner. Dieser Geistesblitz hatte nicht nur jede Menge neu zu bedruckendes Papier zur Folge, sondern es mussten auch an allen entsprechenden Schildern die Silbe An mit der Silbe Be überklebt werden, um aus Anwohnern Bewohner zu machen.

In heutiger Zeit aber weisen Aktivistinnen völlig zu Recht darauf hin, dass Frauen durch die Verwendung der männlichen Form Bewohner sprachlich unsichtbar geblieben sind und kleben nun inoffiziell den Schildern Genderstern und weibliche Form an: Bewohner*innen.

Bevor nun aber wieder alles umgestellt wird und auch transgender Personen ihr gutes Recht anmelden, möchte ich mit dem Wort Parkerlaubnis einen Vorschlag zur Güte machen. Mensch hat sie oder hat sie nicht. Parkausweise gibts ja auch schon und das reicht eigentlich. Und so hieße es dann: Frei mit Parkausweis 2.5. Somit wäre Geschlecht, in der Sache ohnehin unerheblich, unsichtbar und ob wir an- oder bewohnen, oder nur wohnen geht sowieso niemanden etwas an. Bis dahin können von mir aus die Gendersterne gerne bleiben, wir sollten das Geld jetzt nicht unbedingt in neue Schilder anlegen.

Wenn wir aber jetzt schon mal dabei sind, könnten wir doch auch gleich über den FÜHRERschein reden?! Immerhin leben wir schon längst nicht mehr im deutschen Reich, sondern hier und heute und noch dazu in der selbsternannten Hauptstadt der deutschen Sprache. Im nahe gelegenen Frankreich steht auf dem Lappen übrigens PERMIS DE CONDUIRE, was soviel heißt wie Fahrerlaubnis…

Parkschilder

(421) 02.2021

Eine Antwort zu “Parkschilder”

  1. ric+ Februar 1, 2021 um 22:11 #

    Der an der Straße wohnt, ist Anwohner & darf daher an ihrem Rand parken; sie zu bewohnen dürfte auf Dauer eher ungesund sein, auch für die mitgemeinten *innen.

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